CDU Ahrensfelde zum Grundsteuerhebesatz
Das Bundesverfassungsgericht hat die Reform der Grundsteuer zum 1. Januar 2025 vorgegeben. Dafür wurden die Grundstücke zum 1. Januar 2022 der Höhe nach bewertet.
Hierbei haben sich die Werte der Grundstücke im Durchschnitt deutlich erhöht. Damit die Vorgabe der Reform eingehalten wird, beim Steueraufkommen neutral zu bleiben, ist es jetzt nach fünf Jahren nötig, den Hebesatz der Gemeinde zu senken.
Dabei wird es vorkommen, dass einige Eigentümer weniger und andere mehr Grundsteuer zahlen werden. Die Bürger sollen in Summe nicht mehr zur Kasse gebeten werden. Gleichzeitig soll das Steueraufkommen der Gemeinde in der bisherigen Höhe gesichert sein.
Dafür setzen wir uns als CDU Ahrensfelde ein!