CDU Ahrensfelde

Mitgliederbefragung zum CDU-Landesvorsitz

Informationen von Generalsekretär Gordon Hoffmann

Bewerber für die Befragung können bis zum 6. Januar ihre Kandidatur erklären. Voraussetzung ist eine Nominierung mindestens durch einen Kreisverband oder eine Landesvereinigung der CDU. Der Befragungszeitraum läuft vom 31. Januar bis zum 3. März. Während dieser Zeit haben die circa 5.500 Mitglieder der CDU Brandenburg die Möglichkeit, per Brief oder digital abzustimmen. Die Auszählung beginnt nach Ende des Befragungszeitraums. Das Ergebnis wird dem Landesvorstand in seiner Sitzung am 5. März bekanntgegeben und anschließend öffentlich gemacht.
Die CDU Deutschlands hat mit der Wahl von Friedrich Merz nach einer umfassenden Mitgliederbefragung sehr gute Erfahrungen gemacht. Diesen Weg wollen wir auch in Brandenburg beschreiten und ein starkes Zeichen auf dem Weg in die Zukunft unserer Partei setzen – auch mit Hinblick auf die so wichtigen Landtagswahlen 2024. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst, ein Schreiben mit allen Details zur Befragung und der Möglichkeit, sich für die digitale Variante zu registrieren, geht Ihnen Anfang des nächsten Jahres postalisch zu.
 
Die wichtigsten Informationen in der Übersicht:
  • - Bewerbungsschluss für Kandidaten: 6. Januar
  • - Bewerbungsvoraussetzung: Nominierung durch einen Kreisverband       oder Landesvereinigung
  • - Befragungszeitraum: 31. Januar bis 3. März
  • - Stimmberechtigung: Mitglieder, die mit Stichtag 31. Dezember 2022 in der ZMD hinterlegt sind
  • - Leitung der Befragung: Landesjustiziar Uwe Schüler
Ablauf:
  • - Nach Bewerbungsschluss erhalten alle Mitglieder einen Brief, in dem Verfahren erklärt wird
  • - Möglichkeit zur Registrierung für das digitale Verfahren ist bis zum 27. Januar gegeben
  • - Alle, die sich nicht für das digitale Verfahren registrieren, erhalten automatisch die Befragungsunterlagen postalisch zugesandt
  • - Diejenigen, die sich registriert haben, erhalten die Informationen zur digitalen Teilnahme an die bei Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse
  • - Die Zählkommission besteht aus dem Landesjustiziar, den Mitarbeitern der Landesgeschäftsstelle, sowie Vertretern von Kreisverbänden und Vereinigungen. Außerdem wird den Kandidaten die Möglichkeit eröffnet, je ein Mitglied zu benennen
  • - Nach dem Ende des Befragungszeitraums wird das schriftliche Verfahren durch die Zählkommission ausgezählt - die digitalen Ergebnisse sind auch erst nach Ende des Befragungszeitraums einsehbar, es liegen vorher keine Zwischenergebnisse vor
  • - Die Ergebnisse werden dem Landesvorstand bekannt gegeben und anschließend öffentlich gemacht
Ihnen ansonsten alles Gute, eine besinnliche Adventszeit und vor allem Gesundheit wünschend verbleibe ich
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihr Gordon Hoffmann