Warnweste wird Pflicht Autofahrer müssen künftig eine Warnweste dabei haben, mit der sie bei Pannen oder Unfällen besser zu erkennen sind. Fehlt eine rote, gelbe oder orangefarbene Weste im Fahrzeug, drohen 15 Euro Geldbuße. Vorgeschrieben wird nun wie schon bei gewerblichen Fahrzeugen eine "Mitführpflicht" - aber es gibt keine Pflicht zum Tragen der Weste. Neustart für überschuldete Verbraucher Überschuldete Verbraucher haben bereits nach drei statt sechs Jahren die Möglichkeit für einen Neustart, indem ihnen die Restschuld erlassen wird - wenn in dieser Zeit mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Gerichtskosten und den Insolvenzverwalter bezahlt werden. Nach fünf Jahren kann das Verfahren um ein Jahr verkürzt werden, wenn der Betroffene in der Zeit Kosten für Gericht und Insolvenzverwalter decken kann. Weitere Informationen unter www.bundesregierung.de .
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Neustart für überschuldete Verbraucher
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